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§1 - Geltungsbereich
(1) bonPC OnlineService (im folgenden bonPC) erbringt seine
Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung.
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind
nur schriftlich bestätigt wirksam
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte bonPC´s,
die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich
dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich
zu vereinbaren.
§2 - Vertragsschluß
(1) Der Vertrag über die Nutzung von bonPC-Diensten kommt
mit der Gegenzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch
bonPC zustande. bonPC kann den Vertragsabschluß von
der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung
bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank
abhängig machen.
(2) bonPC kann seine Dienstleistungen auch durch Dritte erbringen,
diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.
§3 - Leistungsumfang
(1) bonPC ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden
Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den
dem Dienstleistungsvertrag u. dessen Anlagen.
(2) Soweit bonPC entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt,
können diese eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs-
oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
§4 - Pflichten und Obliegenheiten
des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen sachgerecht
zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,
- (a) bonPC innerhalb eines Monats über Änderungen
der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
- (b) bonPC unverzüglich über Veränderungen
in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
- (c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die bonPC-Dienste
nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige
Handlungen zu unterlassen;
- (d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und
behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese
gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme
am bonPC-Netz erforderlich sein sollten.
- (e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit
Rechnung zu tragen und zu befolgen;
- (f) bonPC erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen
zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder
Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder
die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
- (g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die bonPC
durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen
Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der
Prüfung herausstellt, daß eine Störung
im Verantwortlichkeitsberich des Kunden vorlag;
- (h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils
gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen (Kontodeckung
für Bankeinzug);
- (i) bonPC entstandenen sachlichen und personellen Aufwand
und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung
zu erstatten.
(2) Verstößt der Kunde gegen die
in Abs.1 Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist bonPC sofort
und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit.(h)
nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis
ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hierzu zählen
auch Abmahnungen per eMail.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander
können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden.
Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser
Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu,
das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu
kündigen.
§5 – Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der bonPC-Dienste
durch Dritte ist nicht gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde
diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste
einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet,
ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen
der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten
durch befugte oder unbefugte Nutzung der bonPC-Dienste durch
Dritte entstanden sind.
§6 – Zahlungsbedingungen
(1) bonPC stellt dem Kunden die im Dienstleistungsvertrag
nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den
entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren
und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils
im voraus für den Folgemonat. Für monatliche wiederkehrende
Beträge unter 15,00 EUR erfolgt die Abrechnung pro Quartal.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im voraus zu
zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist
das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten,
so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes
berechnet.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige,
variable Entgelte (Verkehrsgebühren / Programmierungen
etc.), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden
nach Zugang der Rechnung fällig.
(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt,
muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag
nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen
Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist bonPC
berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Grundsätzlich
wird bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr von EUR 10,00
vereinbart.
§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht,
Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche bonPCs kann der Kunde nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag
zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer
Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bonPC die Leistungen
wesentlich erschwerten oder unmöglich machen, hierzu
gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways
anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der
deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten
oder Unterauftragnehmern bonPCs oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern bzw. beiden von bonPC autorisierten Betreibern
von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten, hat bonPC auch
bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen bonPC, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit, hinaus zu schieben.
(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine
Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte
und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger
Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt
des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin
entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt
vor, wenn
- (a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst
zu vertreten hat, nicht mehr auf die bonPC-Infrastruktur
zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten
Dienste nicht mehr nutzen kann,
- (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich
erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag
verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare
Beschränkungen vorliegen.
(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen
einer außerhalb des Verantwortungsbereiches bonPCs liegende
Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten.
Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn
bonPC oder einer seiner Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfenden
Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht
hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage
erstreckt.
§8 - Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist bonPC berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei
denn, daß bonPC eine höhere Zinsenlast nachweist.
(2) bonPC kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen,
falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate
erstreckt und bonPC gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen
hat. Bei Verzug um mehr als 10 Tagen ist bonPC berechtigt
den Zugang bzw. das Angebot des Kunden für den Aufruf
im Internet, bis zum Ausgleich der offenen Forderungen, zu
sperren. Der Kunde bleibt in jedem Fall verpflichtet, die
monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Anfallende Rücklastschriftgebühren der Banken
bei Rückbuchungen von Lastschriften (mangels Deckung
oder Widerspruchs) sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Zudem
wird bei Mahnungen eine pauschale Mahngebühr von 10,00
EUR pro Mahnung vereinbart. Sollte bei streitbaren Vorgängen
zu Gunsten des Kunden entschieden werden so hat dies auf den
normalen Abbuchungsvorgang keine Auswirkungen. Gutschriften
werden generell von bonPC separat beglichen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt bonPC vorbehalten.
§9 – Verfügbarkeit
der Dienste
(1) bonPC bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche
an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende
Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt.
bonPC wird Störungen seiner technischen Einrichtungen
im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten
schnellstmöglich beseitigen.
§10 - Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart,
gelten die bonPC unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, daß
bonPC seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich bonPC Dritter zur Erbringung der angebotenen
Dienste bedient, ist bonPC berechtigt, die Teilnehmerdaten
offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes
erforderlich ist.
(4) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten
mittels der bonPC-Dienste nicht für ihn oder den Dritten
bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen
Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden
Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht
(DirectoryServices).
§11 – Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der
Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei
Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl
gegenüber bonPC wie auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzlich oder grobfährlässiges
Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften
bleibt unberührt.
(2) bonPC haftet nicht für Schäden, die dadurch
entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge
von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. bonPC haftet
nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte
Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder
Dritten entstehen.
(3) bonPC haftet nicht für die über ihre Dienste
übermittelten Informationen und zwar weder für deren
Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch
dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder
der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen
übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen
eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden,
die
- (a) durch die Inanspruchnahme von bonPC-Diensten,
- (b) durch die Übermittlung- und Speicherung von
Daten durch bonPC,
- (c) durch die Verwendung übermittelter Programme
und Daten durch bonPC,
- (d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich
gespeicherter oder übermittelter Daten seitens bonPC,
- (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene
Speicherung oder Übermittlung von Daten durch bonPC
nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen
Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrundeliegenden
vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Im übrigen beschränkt sich die Haftung bonPCs
für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden
auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen FixEntgeltes.
(5) Der Kunde haftet für alle Folgen
und Nachteile, die bonPC oder Dritten durch die mißbräuchliche
oder rechtswidrige Verwendung der bonPC-Dienste oder dadurch
entstehen, daß der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten
nicht nachkommt.
§12 – Zusätzliche
Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne bonPC-Dienstleistungen
unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondernden
Vertrags- und Verkaufsbedingungen von bonPC
(a) Produktlieferungen für kaufmännisch/gewerbliche
Besteller,
(b) Installationsleistungen und Materiallieferungen
in Projekten,
(c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung
in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
a) Hardware Lieferung
b) Software Lieferung
c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in §3
beschriebenen Leistungsumfanges.
§13 - Preisänderungen
Preisänderungen durch bonPC treten drei Monate nach Ablauf
des Monats in Kraft, in welchem Sie dem Kunden mitgeteilt
wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das
Recht den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle werden
Preisminderungen gegen gegebenenfalls gewährte Nachlaßkonditionen
aufgerechnet. Eine Kündigung nach §13 ist ausgeschlossen,
wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen
von den von bonPC genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren
monopolistischen Diensten, hält. Preissenkungen gelten
nicht als Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht
ein Recht auf Kündigung gemäß §13.
§14 – Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist soweit dies gesetzlich zulässig
ist,Mönchengladbach, Bundesrepublik Deutschland, oder
der Sitz der beauftragten Koorperationspartner. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund
von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, einschließlich Scheck und Wechselklage
sowie sämtliche zwischen den Parteien sichergebende Streitigkeiten
über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von
bonPC.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen
geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr
an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für
fachliche Fragen im Dienstleistungsvertrag eine andere bzw.
zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
bonPC OnlineService – Marco Klomski – Rheindahlener
Str. 71– 41189 Mönchengladbach
Telefon: 02166-552489 Fax: 02166-1337196
Email (allgemein): info@bonPC.de
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der
Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden,
sind auch die Rechtsnachfolger der bonPCkunden gebunden.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle
der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung
möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien
zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart
hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt
hätten.
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