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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB's)


bonPC OnlineService • M. Klomski • Elsenkamp 36 -36a • D-41169 Mönchengladbach
Stand: Stand: 01-08-2006

 

§1 - Geltungsbereich
(1) bonPC OnlineService (im folgenden bonPC) erbringt seine Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingung. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur schriftlich bestätigt wirksam
(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Beauftragte bonPC´s, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich zu vereinbaren.

§2 - Vertragsschluß
(1) Der Vertrag über die Nutzung von bonPC-Diensten kommt mit der Gegenzeichnung eines Dienstleistungsvertrages durch bonPC zustande. bonPC kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.
(2) bonPC kann seine Dienstleistungen auch durch Dritte erbringen, diese werden nicht Vertragspartner des Kunden.

§3 - Leistungsumfang
(1) bonPC ermöglicht dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikationsinfrastruktur und der Nutzung von Mehrwertdiensten. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der/den dem Dienstleistungsvertrag u. dessen Anlagen.
(2) Soweit bonPC entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§4 - Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Dienstleistungen sachgerecht zu nutzen. Besonders ist er verpflichtet,

  • (a) bonPC innerhalb eines Monats über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
  • (b) bonPC unverzüglich über Veränderungen in den Voraussetzungen der Tarifordnung zu unterrichten;
  • (c) die Zugriffsmöglichkeiten auf die bonPC-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
  • (d) die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme am bonPC-Netz erforderlich sein sollten.
  • (e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und zu befolgen;
  • (f) bonPC erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
  • (g) nach Abgabe einer Störungsmeldung, die bonPC durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, daß eine Störung im Verantwortlichkeitsberich des Kunden vorlag;
  • (h) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen Tarifeinordnung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, fristgerecht zu zahlen (Kontodeckung für Bankeinzug);
  • (i) bonPC entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten.

(2) Verstößt der Kunde gegen die in Abs.1 Lit. (b) und (c) genannten Pflichten, ist bonPC sofort und in den übrigen Fällen mit Ausnahme von Lit.(h) nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Hierzu zählen auch Abmahnungen per eMail.
(3) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung vereinbart werden. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzerordnung berechtigen nach erfolgloser Abmahnung dazu, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

§5 – Nutzung durch Dritte
(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der bonPC-Dienste durch Dritte ist nicht gestattet.
(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch.
(3) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der bonPC-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§6 – Zahlungsbedingungen
(1) bonPC stellt dem Kunden die im Dienstleistungsvertrag nebst Anlage(n) vereinbarten Leistungen zu den in der/den entsprechenden Anlage(n) genannten Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, jeweils im voraus für den Folgemonat. Für monatliche wiederkehrende Beträge unter 15,00 EUR erfolgt die Abrechnung pro Quartal.
(2) Die vereinbarten Entgelte sind monatlich im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig. Ist das Entgelt für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so wird diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.
(3) Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable Entgelte (Verkehrsgebühren / Programmierungen etc.), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden nach Zugang der Rechnung fällig.
(6) Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist bonPC berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Grundsätzlich wird bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr von EUR 10,00 vereinbart.

§7 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütung
(1) Gegen Ansprüche bonPCs kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem abgeschlossenen Vertrag zu.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die bonPC die Leistungen wesentlich erschwerten oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost TELEKOM usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern bonPCs oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. beiden von bonPC autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern (POP´s) eintreten, hat bonPC auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen bonPC, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinaus zu schieben.
(3) Dauert eine erhebliche Behinderung länger als eine Woche, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren, die auf eine Vorbestellung verkehrsabhängiger Leistungen (Kontingente) zurückgehen, ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn

  • (a) der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst zu vertreten hat, nicht mehr auf die bonPC-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
  • (b) die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird, oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches bonPCs liegende Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn bonPC oder einer seiner Erfüllungs oder Verrichtungsgehilfenden Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als zwei Werktage erstreckt.

§8 - Zahlungsverzug
(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist bonPC berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, daß bonPC eine höhere Zinsenlast nachweist.
(2) bonPC kann das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, falls sich der Zahlungsverzug über mehr als 2 Monate erstreckt und bonPC gemahnt und auf die Rechtsfolgen hingewiesen hat. Bei Verzug um mehr als 10 Tagen ist bonPC berechtigt den Zugang bzw. das Angebot des Kunden für den Aufruf im Internet, bis zum Ausgleich der offenen Forderungen, zu sperren. Der Kunde bleibt in jedem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Kündigungstermin zu zahlen.
(3) Anfallende Rücklastschriftgebühren der Banken bei Rückbuchungen von Lastschriften (mangels Deckung oder Widerspruchs) sind ebenfalls vom Kunden zu tragen. Zudem wird bei Mahnungen eine pauschale Mahngebühr von 10,00 EUR pro Mahnung vereinbart. Sollte bei streitbaren Vorgängen zu Gunsten des Kunden entschieden werden so hat dies auf den normalen Abbuchungsvorgang keine Auswirkungen. Gutschriften werden generell von bonPC separat beglichen.
(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt bonPC vorbehalten.

§9 – Verfügbarkeit der Dienste
(1) bonPC bietet seine Dienste 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühestmöglich angekündigt. bonPC wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§10 - Geheimhaltung, Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten die bonPC unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Der Vertragspartner wird hiermit davon unterrichtet, daß bonPC seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(3) Soweit sich bonPC Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist bonPC berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.
(4) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der bonPC-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu verschaffen.
(5) Soweit dies in internationalen anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (DirectoryServices).

§11 – Haftung und Haftungsbeschränkung
(1) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber bonPC wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grobfährlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt unberührt.
(2) bonPC haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. bonPC haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen.
(3) bonPC haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
(4) Sofern nicht andere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

  • (a) durch die Inanspruchnahme von bonPC-Diensten,
  • (b) durch die Übermittlung- und Speicherung von Daten durch bonPC,
  • (c) durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch bonPC,
  • (d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens bonPC,
  • (e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch bonPC nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf den nachgewiesenen Schaden, maximal in Höhe der dem Schaden zugrundeliegenden vergleichbaren Dienstgebühren der TELEKOM, beschränkt soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im übrigen beschränkt sich die Haftung bonPCs für dem Kunden nachweislich entstandene Schäden auf den 1fachen Betrag des vereinbarten monatlichen FixEntgeltes.

(5) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die bonPC oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der bonPC-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§12 – Zusätzliche Bestimmungen
(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne bonPC-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen, sondernden Vertrags- und Verkaufsbedingungen von bonPC
  (a) Produktlieferungen für kaufmännisch/gewerbliche Besteller,
  (b) Installationsleistungen und Materiallieferungen in Projekten,
  (c) Dienstleistungen, Planungen und Konzeptionierung in Projekten.
(2) Unter sonstige Aufträge fallen
  a) Hardware Lieferung
  b) Software Lieferung
  c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in §3 beschriebenen Leistungsumfanges.

§13 - Preisänderungen
Preisänderungen durch bonPC treten drei Monate nach Ablauf des Monats in Kraft, in welchem Sie dem Kunden mitgeteilt wurden. Im Falle der Preisänderung hat der Kunde das Recht den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle werden Preisminderungen gegen gegebenenfalls gewährte Nachlaßkonditionen aufgerechnet. Eine Kündigung nach §13 ist ausgeschlossen, wenn sich die Erhöhung im Rahmen der Gebührenanpassungen von den von bonPC genutzten öffentlichen bzw. vergleichbaren monopolistischen Diensten, hält. Preissenkungen gelten nicht als Preisänderungen und geben dem Kunden auch nicht ein Recht auf Kündigung gemäß §13.

§14 – Schlußbestimmungen
(1) Erfüllungsort ist soweit dies gesetzlich zulässig ist,Mönchengladbach, Bundesrepublik Deutschland, oder der Sitz der beauftragten Koorperationspartner. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sichergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen des Vertrages ist der Sitz von bonPC.
(2) Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr an unten genannte Stellen zu wenden, sofern nicht für fachliche Fragen im Dienstleistungsvertrag eine andere bzw. zusätzliche Ansprechstelle benannt wurde.
bonPC OnlineService – Marco Klomski – Rheindahlener Str. 71– 41189 Mönchengladbach
Telefon: 02166-552489 Fax: 02166-1337196
Email (allgemein): info@bonPC.de
(4) An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der bonPCkunden gebunden.
(5) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten.

 


 
 







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